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Inhaltlich verantwortlich nach § 5 TMG und nach § 55 Abs. 2 RStV

Geschäftsführende Gesellschafter:
Markus Lorch, Dr. Philip Wenger

expertalis GmbH
Schaflandstraße 6
70736 Fellbach

Telefon: 0711.34 24 37-0
Telefax: 0711.34 24 37-10

[email protected]

expertalis GmbH
HRB 740847 / Amtsgericht Stuttgart
USt-IdNr: DE282230946

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2. Urheberrecht

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3. Haftung für Links

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4. AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen Stellenbesetzung/Interim-Management– gültig ab 25. Mai 2018

4.1 Allgemeines
Für die Auswahl und Einstellung der Bewerber ist der Auftraggeber verantwortlich.

4.2 Honorare
Die Höhe des Honorars wird in einer gesonderten Vereinbarung zwischen expertalis und dem Auftraggeber festgelegt. Für die Berechnung des Honorars gilt ergänzend folgendes:

Das Honorar richtet sich, soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, nach dem Bruttojahreseinkommen der zukünftigen Positionsinhaber.

Das für die Berechnung des Honorars maßgebliche Jahresbruttoeinkommen umfasst neben den 12 Monatsgehältern insbesondere auch das freiwillige 13. und 14. Monatsgehalt, Provisionen, Erfolgsbeteiligungen, Gratifikationen. Zusammengefasst: sämtliche fixen und variablen Bezüge sowie sämtliche Zusatzleistungen mit geldwertem Vorteil, einschließlich Pensionszusagen und Direktversicherungen. Der Wert eines Geschäftswagens wird pauschal mit € 10.000,- berechnet.

Vertrag über freie Mitarbeit:

Die expertalis GmbH erhält bei Abschluss eines Vertrags zwischen einem von der expertalis GmbH vermittelten Kandidaten (m/w/d) und dem Auftraggeber über die Beschäftigung eines freien Mitarbeiters (m/w/d) oder eines sonstigen Vertrags der auf Stundenbasis oder Tagesbasis abgerechnet wird ein Honorar, welches wie folgt berechnet wird: Es beträgt für jede Beschäftigungsstunde oder jeden Beschäftigungstag 27% des jeweiligen Verdienstes (Verdienst ohne gesetzliche Mehrwertsteuer) des zukünftigen Positionsinhabers (m/w/d). Dieses Honorar wird monatlich in Rechnung gestellt.

Die expertalis GmbH hat einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Honorars bzw. bei Vereinbarung eines Festpreises auf Zahlung der letzten Rate, wenn innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung der Kandidaten beim Auftraggeber zwischen diesem oder einem von ihm wirtschaftlich beherrschten Betrieb oder einem geschäftlich verbundenen Unternehmen auf der einen Seite und einem Kandidaten (m/w/d) auf der anderen Seite ein Arbeitsvertrag zustande kommt.

Kommen in Folge eines Auftrages ein oder mehrere weitere Arbeitsverhältnisse zustande, entsteht für jedes einzelne Arbeitsverhältnis ein Honoraranspruch.

4.3. Garantie

Die freiwillige Garantieleistung wird in einer gesonderten Vereinbarung zwischen der expertalis GmbH und dem Auftraggeber festgelegt.

4.4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die expertalis GmbH unverzüglich und unaufgefordert über das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses und das vereinbarte Bruttojahreseinkommen mit einem vorgestellten Kandidaten (m/w/d) durch Übersendung einer Kopie des Arbeitsvertrages in Kenntnis zu setzen. Sollte der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachkommen, setzt die expertalis GmbH als Grundlage zur Berechnung des Honorars das Gehalt an, welches der Kandidat (m/w/d) als Wunschgehalt in seinen Unterlagen angegeben hat. Hilfsweise wird das Gehalt durch die expertalis GmbH nach billigem Ermessen geschätzt.

Außerdem garantiert der Auftraggeber, alle für einen Auftrag erforderlichen Unterlagen und Daten vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

Erweist sich, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, entfällt eine zugesicherte Garantie (vgl. Ziff. 3).

4.5. Gewährleistungsausschluss

Die expertalis GmbH übernimmt für die Eignung eines dem Kunden vorgestellten Kandidaten (m/w/d) keine Gewähr.

4.6. Datenschutz

Die Parteien sind sich darüber einig, dass ihre Zusammenarbeit unter Wahrung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgt.

Die expertalis GmbH verpflichtet sich, sämtliches ihr überlassenes Daten- und sonstiges Informationsmaterial des Auftraggebers ausschließlich zu Auftragszwecken zu nutzen und zu speichern und nicht an Dritte weiterzugeben.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm von der expertalis GmbH überlassenen Bewerbungsunterlagen und weitere Daten, welche die Kandidaten betreffen, ausschließlich zum Zwecke der Besetzung des eigenen Arbeitsplatzes zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben oder zu kopieren.

Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, die ihm überlassenen Bewerbungsunterlagen von Bewerbern, die nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurden oder nach persönlicher Vorstellung nicht für ein Beschäftigungsverhältnis in Frage kamen, nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens zu löschen. Die Löschung muss spätestens nach Ablauf von 6 Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens erfolgen.

4.7. Zusatzbestimmungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten – bis zur Vereinbarung neuer Geschäftsbedingungen – auch für zukünftige Auftragsverhältnisse zwischen der expertalis GmbH und dem Auftraggeber.

Ergänzungen und Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von einem Vertragspartner schriftlich bestätigt wurden und vom anderen Vertragspartner nicht unverzüglich widersprochen wurde.

4.8. Zahlungsbedingungen

Alle Honorare sowie alle Auslagen unterliegen dem jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuersatz. Nach Rechnungsstellung haben die Zahlungen sofort rein netto zu erfolgen. Für die Zeit des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz berechnet. Für Mahnungen nach Eintritt des Verzuges wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,- je Mahnung erhoben.

4.9. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der expertalis GmbH.

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